Strom
Wir lassen Sie nicht im Dunkeln. Seit gut 100 Jahren versorgen wir die Bürger von Bad Windsheim zuverlässig mit Strom. Als lokales Kommunalunternehmen werden wir auch in Zukunft immer für Sie vor Ort sein.
Der 24-Stunden Lieferantenwechsel Strom
Ab dem 06.06.2025 tritt eine gesetzliche Änderung in Kraft, welche insbesondere Umzüge und den Stromanbieterwechsel betrifft:
Stromlieferanten sollen innerhalb von 24 Stunden gewechselt werden können.
Bisher gehörte es bei den Stadtwerken Bad Windsheim zur kundenfreundlichen Praxis, Umzugsmeldungen auch 6 Wochen rückwirkend noch zu akzeptieren. Dies ist für Strom nicht mehr möglich.
Was bedeutet das für Ihren Umzug?
Keine rückwirkende Umzugsmeldung mehr möglich .
Ab dem 6. Juni 2025 müssen Umzüge spätestens 24 Stunden vor dem Ein- oder Auszug gemeldet werden. Eine nachträgliche An- oder Abmeldung ist nicht mehr erlaubt.
Aufgrund dieser Änderung empfehlen wir Ihnen uns die Umzugsinformation 14 Tage vor Ihrem Ein- oder Auszug mitzuteilen. So können wir sicherstellen, dass alles reibungslos verläuft und vermeiden Verzögerungen, sowie unnötige Kosten.
Eine verspätete Abmeldung kann dazu führen, dass der Stromanschluss weiterhin auf Ihren Namen läuft und Sie unbeabsichtigt für den Verbrauch der nachfolgenden Person aufkommen müssen. Um dies zu vermeiden, senden Sie uns bitte den Endzählerstand am Tag der Schlüsselübergabe zu.
Auch bei einem Einzug gilt: Wer sich nicht rechtzeitig anmeldet, landet automatisch in der Grundversorgung, die häufig mit höheren Kosten verbunden ist. Melden Sie sich daher frühzeitig an, um Ihren bisherigen Tarif mitzunehmen oder einen neuen, passenden Tarif auszuwählen.
Einhaltung der vertraglichen Kündigungsfristen
Auch wenn der Wechsel technisch innerhalb eines Tages möglich ist, gelten weiterhin vertragliche Kündigungsfristen. Ein sofortiger Wechsel ist also nur möglich, wenn Ihr aktueller Vertrag dies zulässt.
Wichtig: Bei Umzügen spielen die Mindestvertragslaufzeiten und Kündigungsfristen keine Rolle.
Die wichtigsten Punkte im Überblick
- Ab 6. Juni 2025: Lieferantenwechsel innerhalb von 24 Stunden möglich
(Bestehende Kündigungsfristen müssen beachtet werden. Ein werktäglicher Wechsel ist zwar theoretisch möglich, aber vertragliche Bindungen bleiben dennoch bestehen.)
- Umzug? Ab- und Anmeldung am besten 14 Tage vorher einreichen
- Zählerstand melden: Erfassen Sie den Zählerstand Ihres alten -/ neuen Wohnsitzes am Tag der Schlüsselübergabe und melden Sie ihn noch am selben Tag per E-Mail, telefonisch oder persönlich in unserem Kundenzentrum.
- Grundversorgung vermeiden: Melden Sie sich rechtzeitig vor Ihrem Einzug bei uns. So können Sie einen neuen Vertrag abschließen, welcher vermeidet, dass Sie automatisch in der teureren Grundversorgung landen.
- Übergabeprotokoll nutzen: Halten Sie alle wichtigen Daten (Name, alte und neue Adresse, Umzugsdatum, Zählernummer, Zählerstände und ggf. die Marktlokation) im Übergabeprotoll fest und vergessen Sie keine Angaben.
Für Vermieter, Hausverwaltungen und WEG´s:
Informieren Sie Ihre Mieter über die neuen gesetzlichen Regelungen und die Notwendigkeit, die An- bzw. Abmeldung vor dem Umzug abzuschließen.
Wenn der neue Mieter seinen Einzug nicht rechtzeitig mitteilt, müssen wir den Stromanschluss auf Sie als Vermieter registrieren, sodass Sie die Kosten tragen müssen.
Stellen Sie somit sicher, dass alle relevanten Daten vorhanden sind und lassen Sie diese Ihren Mietern rechtzeitig zukommen.
FAQ:
- Muss ich meinen Umzug beim Stromversorger melden?
Ja! Falls Sie uns nicht informieren, bleibt Ihr Vertrag an Ihrer alten Adresse bestehen – und Sie zahlen weiterhin für den dortigen Stromverbrauch, bis wir über Ihren Auszug informiert werden.
- Wann muss ich den Umzug melden?
Wir empfehlen 14 Tag vor ihrem Umzugstermin aber spätestens 24 Stunden vor Ihrem Umzugstermin, denn ab dem 06. Juni 2025 sind nachträgliche Umzugsmeldungen für Stromverträge nicht mehr möglich.
- Ich beziehe neben Strom auch Gas und Wasser. Gilt die neue Regelung für alle Verträge?
Nein, die gesetzliche Änderung betrifft nur Stromlieferverträge. Erdgas- und Wasserlieferverträge können weiterhin rückwirkend umgemeldet werden.
- Hat jeder Stromkunde jetzt automatisch eine 24-Stunden-Kündigungsfrist?
Nein, Der 24-Stunden-Lieferantenwechsel bezieht sich nur auf den Zeitraum der technischen Verarbeitung einer Kündigung. Vertragslaufzeiten bleiben weiterhin bestehen.
Gibt es eine Unterbrechung der Stromversorgung?
Nein, Ihre Stromversorgung bleibt durchgehend gesichert. Es erfolgt lediglich eine administrative Umstellung im Hintergrund.
- Was passiert, wenn ich vergesse, meinem Energieversorger den Auszug mitzuteilen?
Meldet sich auch kein Nachmieter auf den Zähler an, kann folgendes Passieren:
Man bleibt zahlungspflichtig! Solange der der eigene Name im Vertrag steht, ist man weiterhin für die Stromkosten verantwortlich – auch wenn man nicht mehr dort wohnt. Der aktuelle Anbieter stellt weiterhin Rechnungen.
Bei Nachträglicher Abmeldung: Eine Abmeldung nach Auszug ist natürlich möglich. Allerdings ist man bis zum Tag der Abmeldung für den Verbrauch verantwortlich (Ähnlich Telefonanbietervertrag).
- Was passiert, wenn mein alter Vertrag noch läuft?
Bei einem Lieferantenwechsel: Der Wechsel ist erst nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit und unter Einhaltung der Kündigungsfrist möglich.
Bei einem Umzug: Mindestvertragslaufzeiten und Kündigungsfristen spielen keine Rolle.
- Was passiert bei einer Zählerverwechslung?
Falls eine Zählerverwechslung festgestellt wird, können wir die Ummeldung nur für die Zukunft korrigieren. Eine rückwirkende Änderung ist gesetzlich nicht mehr zulässig.
- Wo findet man die Marktlokation (MaLo)?
Die Marktlokation (MaLo) ist auf Ihrer Energieabrechnung vermerkt.
- Wie kann ich meinen Umzug melden?
Telefonisch, per E-Mail, per Post oder in Ihrem Kundenportal.
Hier finden Sie den Aushang "Umzüge-/Lieferantenwechsel Strom"